Partizipien des Verbs rauskönnen

Hilfsverb: habenstarkes Verbtrennbar: raus

Die Partizip-1-Form von rauskönnen ist rauskönnend. Die Partizip-2-Form von rauskönnen lautet rausgekonnt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rauskönnend

Partizip 2

rausgekonnt

Partizip 1 des Verbs rauskönnen, Partizip 1 rauskönnen, Bildung Partizip I von rauskönnen, Partizip 2 des Verbs rauskönnen, Partizip 2 rauskönnen, Bildung Partizip II von rauskönnen


Regeln

Bildung Präsens von rauskönnenBildung Perfekt von rauskönnenBildung Präteritum von rauskönnenBildung Konjunktiv I von rauskönnenBildung Konjunktiv II von rauskönnenBildung Imperativ von rauskönnen

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