Partizipien des Verbs raushören

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: rausWorttrennung: raus-hö-ren

Die Partizip-1-Form von raushören ist raushörend. Die Partizip-2-Form von raushören lautet rausgehört.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

raushörend

Partizip 2

rausgehört



Regeln

Bildung Präsens von raushörenBildung Perfekt von raushörenBildung Präteritum von raushörenBildung Konjunktiv I von raushörenBildung Konjunktiv II von raushörenBildung Imperativ von raushören

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