Partizipien des Verbs raushören
Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: rausWorttrennung: raus-hö-ren
Die Partizip-1-Form von raushören ist raushörend. Die Partizip-2-Form von raushören lautet rausgehört.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
raushörend |
Partizip 2
rausgehört |
Regeln
Bildung Präsens von raushörenBildung Perfekt von raushörenBildung Präteritum von raushörenBildung Konjunktiv I von raushörenBildung Konjunktiv II von raushörenBildung Imperativ von raushörenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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