Partizipien des Verbs rausdrängen

Hilfsverb: habenschwaches Verbtrennbar: raus

Die Partizip-1-Form von rausdrängen ist rausdrängend. Die Partizip-2-Form von rausdrängen lautet rausgedrängt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rausdrängend

Partizip 2

rausgedrängt



Regeln

Bildung Präsens von rausdrängenBildung Perfekt von rausdrängenBildung Präteritum von rausdrängenBildung Konjunktiv I von rausdrängenBildung Konjunktiv II von rausdrängenBildung Imperativ von rausdrängen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben