Partizipien des Verbs raspeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ras-peln

Die Partizip-1-Form von raspeln ist raspelnd. Die Partizip-2-Form von raspeln lautet geraspelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

raspelnd

Partizip 2

geraspelt



Regeln

Bildung Präsens von raspelnBildung Perfekt von raspelnBildung Präteritum von raspelnBildung Konjunktiv I von raspelnBildung Konjunktiv II von raspelnBildung Imperativ von raspeln

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