Partizipien des Verbs rapschen
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: rap-schen
Die Partizip-1-Form von rapschen ist rapschend. Die Partizip-2-Form von rapschen lautet gerapscht.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
rapschend |
Partizip 2
gerapscht |