Partizipien des Verbs rappen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: rap-pen

Die Partizip-1-Form von rappen ist rappend. Die Partizip-2-Form von rappen lautet gerappt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rappend

Partizip 2

gerappt



Regeln

Bildung Präsens von rappenBildung Perfekt von rappenBildung Präteritum von rappenBildung Konjunktiv I von rappenBildung Konjunktiv II von rappenBildung Imperativ von rappen

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