Partizipien des Verbs rappen
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: rap-pen
Die Partizip-1-Form von rappen ist rappend. Die Partizip-2-Form von rappen lautet gerappt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
rappend |
Partizip 2
gerappt |