Partizipien des Verbs rappeln
Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: rap-peln
Die Partizip-1-Form von rappeln ist rappelnd. Die Partizip-2-Form von rappeln lautet gerappelt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
rappelnd |
Partizip 2
gerappelt |