Partizipien des Verbs rangeln
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ran-geln
Die Partizip-1-Form von rangeln ist rangelnd. Die Partizip-2-Form von rangeln lautet gerangelt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
rangelnd |
Partizip 2
gerangelt |
