Partizipien des Verbs raften

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: raf-ten

Die Partizip-1-Form von raften ist raftend. Die Partizip-2-Form von raften lautet geraftet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

raftend

Partizip 2

geraftet



Regeln

Bildung Präsens von raftenBildung Perfekt von raftenBildung Präteritum von raftenBildung Konjunktiv I von raftenBildung Konjunktiv II von raftenBildung Imperativ von raften

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