Partizipien des Verbs raffeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: raf-feln

Die Partizip-1-Form von raffeln ist raffelnd. Die Partizip-2-Form von raffeln lautet geraffelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

raffelnd

Partizip 2

geraffelt



Regeln

Bildung Präsens von raffelnBildung Perfekt von raffelnBildung Präteritum von raffelnBildung Konjunktiv I von raffelnBildung Konjunktiv II von raffelnBildung Imperativ von raffeln

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