Partizipien des Verbs rändern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: rän-dern

Die Partizip-1-Form von rändern ist rändernd. Die Partizip-2-Form von rändern lautet gerändert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

rändernd

Partizip 2

gerändert



Regeln

Bildung Präsens von rändernBildung Perfekt von rändernBildung Präteritum von rändernBildung Konjunktiv I von rändernBildung Konjunktiv II von rändernBildung Imperativ von rändern

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