Partizipien des Verbs pullern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pul-lern

Die Partizip-1-Form von pullern ist pullernd. Die Partizip-2-Form von pullern lautet gepullert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

pullernd

Partizip 2

gepullert



Regeln

Bildung Präsens von pullernBildung Perfekt von pullernBildung Präteritum von pullernBildung Konjunktiv I von pullernBildung Konjunktiv II von pullernBildung Imperativ von pullern

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