Partizipien des Verbs prügeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: prü-geln

Die Partizip-1-Form von prügeln ist prügelnd. Die Partizip-2-Form von prügeln lautet geprügelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

prügelnd

Partizip 2

geprügelt



Regeln

Bildung Präsens von prügelnBildung Perfekt von prügelnBildung Präteritum von prügelnBildung Konjunktiv I von prügelnBildung Konjunktiv II von prügelnBildung Imperativ von prügeln

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