Partizipien des Verbs prosten

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pros-ten

Die Partizip-1-Form von prosten ist prostend. Die Partizip-2-Form von prosten lautet geprostet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

prostend

Partizip 2

geprostet



Regeln

Bildung Präsens von prostenBildung Perfekt von prostenBildung Präteritum von prostenBildung Konjunktiv I von prostenBildung Konjunktiv II von prostenBildung Imperativ von prosten

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