Partizipien des Verbs proskribieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pro-skri-bie-ren

Die Partizip-1-Form von proskribieren ist proskribierend. Die Partizip-2-Form von proskribieren lautet proskribiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

proskribierend

Partizip 2

proskribiert



Regeln

Bildung Präsens von proskribierenBildung Perfekt von proskribierenBildung Präteritum von proskribierenBildung Konjunktiv I von proskribierenBildung Konjunktiv II von proskribierenBildung Imperativ von proskribieren

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