Partizipien des Verbs proben

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pro-ben

Die Partizip-1-Form von proben ist probend. Die Partizip-2-Form von proben lautet geprobt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

probend

Partizip 2

geprobt



Regeln

Bildung Präsens von probenBildung Perfekt von probenBildung Präteritum von probenBildung Konjunktiv I von probenBildung Konjunktiv II von probenBildung Imperativ von proben

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