Partizipien des Verbs proben
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pro-ben
Die Partizip-1-Form von proben ist probend. Die Partizip-2-Form von proben lautet geprobt.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
probend |
Partizip 2
geprobt |
Regeln
Bildung Präsens von probenBildung Perfekt von probenBildung Präteritum von probenBildung Konjunktiv I von probenBildung Konjunktiv II von probenBildung Imperativ von probenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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