Partizipien des Verbs prassen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pras-sen

Die Partizip-1-Form von prassen ist prassend. Die Partizip-2-Form von prassen lautet geprasst.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

prassend

Partizip 2

geprasst



Regeln

Bildung Präsens von prassenBildung Perfekt von prassenBildung Präteritum von prassenBildung Konjunktiv I von prassenBildung Konjunktiv II von prassenBildung Imperativ von prassen

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