Partizipien des Verbs pranzen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pran-zen

Die Partizip-1-Form von pranzen ist pranzend. Die Partizip-2-Form von pranzen lautet gepranzt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

pranzend

Partizip 2

gepranzt



Regeln

Bildung Präsens von pranzenBildung Perfekt von pranzenBildung Präteritum von pranzenBildung Konjunktiv I von pranzenBildung Konjunktiv II von pranzenBildung Imperativ von pranzen

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