Partizipien des Verbs prangen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pran-gen

Die Partizip-1-Form von prangen ist prangend. Die Partizip-2-Form von prangen lautet geprangt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

prangend

Partizip 2

geprangt



Regeln

Bildung Präsens von prangenBildung Perfekt von prangenBildung Präteritum von prangenBildung Konjunktiv I von prangenBildung Konjunktiv II von prangenBildung Imperativ von prangen

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