Partizipien des Verbs prahlen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: prah-len

Die Partizip-1-Form von prahlen ist prahlend. Die Partizip-2-Form von prahlen lautet geprahlt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

prahlend

Partizip 2

geprahlt



Regeln

Bildung Präsens von prahlenBildung Perfekt von prahlenBildung Präteritum von prahlenBildung Konjunktiv I von prahlenBildung Konjunktiv II von prahlenBildung Imperativ von prahlen

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