Partizipien des Verbs präjudizieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: prä-ju-di-zie-ren

Die Partizip-1-Form von präjudizieren ist präjudizierend. Die Partizip-2-Form von präjudizieren lautet präjudiziert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

präjudizierend

Partizip 2

präjudiziert



Regeln

Bildung Präsens von präjudizierenBildung Perfekt von präjudizierenBildung Präteritum von präjudizierenBildung Konjunktiv I von präjudizierenBildung Konjunktiv II von präjudizierenBildung Imperativ von präjudizieren

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