Partizipien des Verbs poltern

Hilfsverb: haben/seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pol-tern

Die Partizip-1-Form von poltern ist polternd. Die Partizip-2-Form von poltern lautet gepoltert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

polternd

Partizip 2

gepoltert



Regeln

Bildung Präsens von polternBildung Perfekt von polternBildung Präteritum von polternBildung Konjunktiv I von polternBildung Konjunktiv II von polternBildung Imperativ von poltern

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