Partizipien des Verbs plustern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: plus-tern

Die Partizip-1-Form von plustern ist plusternd. Die Partizip-2-Form von plustern lautet geplustert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

plusternd

Partizip 2

geplustert



Regeln

Bildung Präsens von plusternBildung Perfekt von plusternBildung Präteritum von plusternBildung Konjunktiv I von plusternBildung Konjunktiv II von plusternBildung Imperativ von plustern

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