Partizipien des Verbs plündern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: plün-dern

Die Partizip-1-Form von plündern ist plündernd. Die Partizip-2-Form von plündern lautet geplündert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

plündernd

Partizip 2

geplündert



Regeln

Bildung Präsens von plündernBildung Perfekt von plündernBildung Präteritum von plündernBildung Konjunktiv I von plündernBildung Konjunktiv II von plündernBildung Imperativ von plündern

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