Partizipien des Verbs ploppen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: plop-pen

Die Partizip-1-Form von ploppen ist ploppend. Die Partizip-2-Form von ploppen lautet geploppt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ploppend

Partizip 2

geploppt



Regeln

Bildung Präsens von ploppenBildung Perfekt von ploppenBildung Präteritum von ploppenBildung Konjunktiv I von ploppenBildung Konjunktiv II von ploppenBildung Imperativ von ploppen

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