Partizipien des Verbs platschen

Hilfsverb: sein/habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: plat-schen

Die Partizip-1-Form von platschen ist platschend. Die Partizip-2-Form von platschen lautet geplatscht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

platschend

Partizip 2

geplatscht



Regeln

Bildung Präsens von platschenBildung Perfekt von platschenBildung Präteritum von platschenBildung Konjunktiv I von platschenBildung Konjunktiv II von platschenBildung Imperativ von platschen

Grammatik­tabellen zu anderen Verben