Partizipien des Verbs plappern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: plap-pern

Die Partizip-1-Form von plappern ist plappernd. Die Partizip-2-Form von plappern lautet geplappert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

plappernd

Partizip 2

geplappert



Regeln

Bildung Präsens von plappernBildung Perfekt von plappernBildung Präteritum von plappernBildung Konjunktiv I von plappernBildung Konjunktiv II von plappernBildung Imperativ von plappern

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