Partizipien des Verbs planschen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: plan-schen

Die Partizip-1-Form von planschen ist plantschend. Die Partizip-2-Form von planschen lautet geplanscht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

plantschend

Partizip 2

geplanscht



Regeln

Bildung Präsens von planschenBildung Perfekt von planschenBildung Präteritum von planschenBildung Konjunktiv I von planschenBildung Konjunktiv II von planschenBildung Imperativ von planschen

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