Partizipien des Verbs plagen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pla-gen

Die Partizip-1-Form von plagen ist plagend. Die Partizip-2-Form von plagen lautet geplagt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

plagend

Partizip 2

geplagt



Regeln

Bildung Präsens von plagenBildung Perfekt von plagenBildung Präteritum von plagenBildung Konjunktiv I von plagenBildung Konjunktiv II von plagenBildung Imperativ von plagen

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