Partizipien des Verbs plätzen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: plät-zen

Die Partizip-1-Form von plätzen ist plätzend. Die Partizip-2-Form von plätzen lautet geplätzt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

plätzend

Partizip 2

geplätzt



Regeln

Bildung Präsens von plätzenBildung Perfekt von plätzenBildung Präteritum von plätzenBildung Konjunktiv I von plätzenBildung Konjunktiv II von plätzenBildung Imperativ von plätzen

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