Partizipien des Verbs plätten

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: plät-ten

Die Partizip-1-Form von plätten ist plättend. Die Partizip-2-Form von plätten lautet geplättet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

plättend

Partizip 2

geplättet



Regeln

Bildung Präsens von plättenBildung Perfekt von plättenBildung Präteritum von plättenBildung Konjunktiv I von plättenBildung Konjunktiv II von plättenBildung Imperativ von plätten

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