Partizipien des Verbs plärren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: plär-ren

Die Partizip-1-Form von plärren ist plärrend. Die Partizip-2-Form von plärren lautet geplärrt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

plärrend

Partizip 2

geplärrt



Regeln

Bildung Präsens von plärrenBildung Perfekt von plärrenBildung Präteritum von plärrenBildung Konjunktiv I von plärrenBildung Konjunktiv II von plärrenBildung Imperativ von plärren

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