Partizipien des Verbs pladdern

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: plad-dern

Die Partizip-1-Form von pladdern ist pladdernd. Die Partizip-2-Form von pladdern lautet gepladdert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

pladdernd

Partizip 2

gepladdert



Regeln

Bildung Präsens von pladdernBildung Perfekt von pladdernBildung Präteritum von pladdernBildung Konjunktiv I von pladdernBildung Konjunktiv II von pladdernBildung Imperativ von pladdern

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