Partizipien des Verbs pilgern
Hilfsverb: seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pil-gern
Die Partizip-1-Form von pilgern ist pilgernd. Die Partizip-2-Form von pilgern lautet gepilgert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
pilgernd |
Partizip 2
gepilgert |
Regeln
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