Partizipien des Verbs pilgern

Hilfsverb: seinschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pil-gern

Die Partizip-1-Form von pilgern ist pilgernd. Die Partizip-2-Form von pilgern lautet gepilgert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

pilgernd

Partizip 2

gepilgert



Regeln

Bildung Präsens von pilgernBildung Perfekt von pilgernBildung Präteritum von pilgernBildung Konjunktiv I von pilgernBildung Konjunktiv II von pilgernBildung Imperativ von pilgern

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