Partizipien des Verbs piepsen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: piep-sen

Die Partizip-1-Form von piepsen ist piepsend. Die Partizip-2-Form von piepsen lautet gepiepst.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

piepsend

Partizip 2

gepiepst



Regeln

Bildung Präsens von piepsenBildung Perfekt von piepsenBildung Präteritum von piepsenBildung Konjunktiv I von piepsenBildung Konjunktiv II von piepsenBildung Imperativ von piepsen

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