Partizipien des Verbs photographieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pho-to-gra-phie-ren

Die Partizip-1-Form von photographieren ist photographierend. Die Partizip-2-Form von photographieren lautet photographiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

photographierend

Partizip 2

photographiert

Partizip 1 des Verbs photographieren, Partizip 1 photographieren, Bildung Partizip I von photographieren, Partizip 2 des Verbs photographieren, Partizip 2 photographieren, Bildung Partizip II von photographieren


Regeln

Bildung Präsens von photographierenBildung Perfekt von photographierenBildung Präteritum von photographierenBildung Konjunktiv I von photographierenBildung Konjunktiv II von photographierenBildung Imperativ von photographieren

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