Partizipien des Verbs photographieren
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pho-to-gra-phie-ren
Die Partizip-1-Form von photographieren ist photographierend. Die Partizip-2-Form von photographieren lautet photographiert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
photographierend |
Partizip 2
photographiert |

Regeln
Bildung Präsens von photographierenBildung Perfekt von photographierenBildung Präteritum von photographierenBildung Konjunktiv I von photographierenBildung Konjunktiv II von photographierenBildung Imperativ von photographierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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