Partizipien des Verbs philosophieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: phi-lo-so-phie-ren

Die Partizip-1-Form von philosophieren ist philosophierend. Die Partizip-2-Form von philosophieren lautet philosophiert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

philosophierend

Partizip 2

philosophiert



Regeln

Bildung Präsens von philosophierenBildung Perfekt von philosophierenBildung Präteritum von philosophierenBildung Konjunktiv I von philosophierenBildung Konjunktiv II von philosophierenBildung Imperativ von philosophieren

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