Partizipien des Verbs pflügen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pflü-gen

Die Partizip-1-Form von pflügen ist pflügend. Die Partizip-2-Form von pflügen lautet gepflügt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

pflügend

Partizip 2

gepflügt



Regeln

Bildung Präsens von pflügenBildung Perfekt von pflügenBildung Präteritum von pflügenBildung Konjunktiv I von pflügenBildung Konjunktiv II von pflügenBildung Imperativ von pflügen

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