Partizipien des Verbs pflichten

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pflich-ten

Die Partizip-1-Form von pflichten ist pflichtend. Die Partizip-2-Form von pflichten lautet gepflichtet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

pflichtend

Partizip 2

gepflichtet



Regeln

Bildung Präsens von pflichtenBildung Perfekt von pflichtenBildung Präteritum von pflichtenBildung Konjunktiv I von pflichtenBildung Konjunktiv II von pflichtenBildung Imperativ von pflichten

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