Partizipien des Verbs pflatschen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pflat-schen

Die Partizip-1-Form von pflatschen ist pflatschend. Die Partizip-2-Form von pflatschen lautet gepflatscht.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

pflatschend

Partizip 2

gepflatscht



Regeln

Bildung Präsens von pflatschenBildung Perfekt von pflatschenBildung Präteritum von pflatschenBildung Konjunktiv I von pflatschenBildung Konjunktiv II von pflatschenBildung Imperativ von pflatschen

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