Partizipien des Verbs pfänden

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pfän-den

Die Partizip-1-Form von pfänden ist pfändend. Die Partizip-2-Form von pfänden lautet gepfändet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

pfändend

Partizip 2

gepfändet



Regeln

Bildung Präsens von pfändenBildung Perfekt von pfändenBildung Präteritum von pfändenBildung Konjunktiv I von pfändenBildung Konjunktiv II von pfändenBildung Imperativ von pfänden

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