Partizipien des Verbs pfählen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pfäh-len

Die Partizip-1-Form von pfählen ist pfählend. Die Partizip-2-Form von pfählen lautet gepfählt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

pfählend

Partizip 2

gepfählt



Regeln

Bildung Präsens von pfählenBildung Perfekt von pfählenBildung Präteritum von pfählenBildung Konjunktiv I von pfählenBildung Konjunktiv II von pfählenBildung Imperativ von pfählen

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