Partizipien des Verbs parlieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: par-lie-ren

Die Partizip-1-Form von parlieren ist parlierend. Die Partizip-2-Form von parlieren lautet parliert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

parlierend

Partizip 2

parliert



Regeln

Bildung Präsens von parlierenBildung Perfekt von parlierenBildung Präteritum von parlierenBildung Konjunktiv I von parlierenBildung Konjunktiv II von parlierenBildung Imperativ von parlieren

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