Partizipien des Verbs pachten

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: pach-ten

Die Partizip-1-Form von pachten ist pachtend. Die Partizip-2-Form von pachten lautet gepachtet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

pachtend

Partizip 2

gepachtet



Regeln

Bildung Präsens von pachtenBildung Perfekt von pachtenBildung Präteritum von pachtenBildung Konjunktiv I von pachtenBildung Konjunktiv II von pachtenBildung Imperativ von pachten

Grammatik­tabellen zu anderen Verben