Partizipien des Verbs orgeln

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: or-geln

Die Partizip-1-Form von orgeln ist orgelnd. Die Partizip-2-Form von orgeln lautet georgelt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

orgelnd

Partizip 2

georgelt



Regeln

Bildung Präsens von orgelnBildung Perfekt von orgelnBildung Präteritum von orgelnBildung Konjunktiv I von orgelnBildung Konjunktiv II von orgelnBildung Imperativ von orgeln

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