Partizipien des Verbs okulieren
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: oku-lie-ren
Die Partizip-1-Form von okulieren ist okulierend. Die Partizip-2-Form von okulieren lautet okuliert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
okulierend |
Partizip 2
okuliert |
Regeln
Bildung Präsens von okulierenBildung Perfekt von okulierenBildung Präteritum von okulierenBildung Konjunktiv I von okulierenBildung Konjunktiv II von okulierenBildung Imperativ von okulierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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