Partizipien des Verbs okulieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: oku-lie-ren

Die Partizip-1-Form von okulieren ist okulierend. Die Partizip-2-Form von okulieren lautet okuliert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

okulierend

Partizip 2

okuliert



Regeln

Bildung Präsens von okulierenBildung Perfekt von okulierenBildung Präteritum von okulierenBildung Konjunktiv I von okulierenBildung Konjunktiv II von okulierenBildung Imperativ von okulieren

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