Partizipien des Verbs ohrfeigen

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ohr-fei-gen

Die Partizip-1-Form von ohrfeigen ist ohrfeigend. Die Partizip-2-Form von ohrfeigen lautet geohrfeigt.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

ohrfeigend

Partizip 2

geohrfeigt



Regeln

Bildung Präsens von ohrfeigenBildung Perfekt von ohrfeigenBildung Präteritum von ohrfeigenBildung Konjunktiv I von ohrfeigenBildung Konjunktiv II von ohrfeigenBildung Imperativ von ohrfeigen

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