Partizipien des Verbs obwalten

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ob-wal-ten

Die Partizip-1-Form von obwalten ist obwaltend. Die Partizip-2-Form von obwalten lautet geobwaltet.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

obwaltend

Partizip 2

geobwaltet



Regeln

Bildung Präsens von obwaltenBildung Perfekt von obwaltenBildung Präteritum von obwaltenBildung Konjunktiv I von obwaltenBildung Konjunktiv II von obwaltenBildung Imperativ von obwalten

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