Partizipien des Verbs objektivieren
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ob-jek-ti-vie-ren
Die Partizip-1-Form von objektivieren ist objektivierend. Die Partizip-2-Form von objektivieren lautet objektiviert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
objektivierend |
Partizip 2
objektiviert |
Regeln
Bildung Präsens von objektivierenBildung Perfekt von objektivierenBildung Präteritum von objektivierenBildung Konjunktiv I von objektivierenBildung Konjunktiv II von objektivierenBildung Imperativ von objektivierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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