Partizipien des Verbs objektivieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: ob-jek-ti-vie-ren

Die Partizip-1-Form von objektivieren ist objektivierend. Die Partizip-2-Form von objektivieren lautet objektiviert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

objektivierend

Partizip 2

objektiviert



Regeln

Bildung Präsens von objektivierenBildung Perfekt von objektivierenBildung Präteritum von objektivierenBildung Konjunktiv I von objektivierenBildung Konjunktiv II von objektivierenBildung Imperativ von objektivieren

Grammatik­tabellen zu anderen Verben