Partizipien des Verbs notifizieren
Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: no-ti-fi-zie-ren
Die Partizip-1-Form von notifizieren ist notifizierend. Die Partizip-2-Form von notifizieren lautet notifiziert.
Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.
Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.
Partizip 1
notifizierend |
Partizip 2
notifiziert |

Regeln
Bildung Präsens von notifizierenBildung Perfekt von notifizierenBildung Präteritum von notifizierenBildung Konjunktiv I von notifizierenBildung Konjunktiv II von notifizierenBildung Imperativ von notifizierenGrammatiktabellen zu anderen Verben
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