Partizipien des Verbs notifizieren

Hilfsverb: habenschwaches VerbuntrennbarWorttrennung: no-ti-fi-zie-ren

Die Partizip-1-Form von notifizieren ist notifizierend. Die Partizip-2-Form von notifizieren lautet notifiziert.

Das Partizip 1 wird gebildet, indem man an den Verbstamm die Endung „-end“ anhängt. Es drückt meist eine gleichzeitige Handlung aus, die in der Gegenwart stattfindet.

Das Partizip 2 hingegen wird typischerweise durch eine Kombination aus dem Verbstamm, der Vorsilbe (sofern vorhanden), „ge-“ und der Endung „-en“ oder „-t“ gebildet.

Partizip 1

notifizierend

Partizip 2

notifiziert

Partizip 1 des Verbs notifizieren, Partizip 1 notifizieren, Bildung Partizip I von notifizieren, Partizip 2 des Verbs notifizieren, Partizip 2 notifizieren, Bildung Partizip II von notifizieren


Regeln

Bildung Präsens von notifizierenBildung Perfekt von notifizierenBildung Präteritum von notifizierenBildung Konjunktiv I von notifizierenBildung Konjunktiv II von notifizierenBildung Imperativ von notifizieren

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